Information für Eigentümerinnen und Eigentümer
In 2022 müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten in NRW ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die zum Stichtag 01.01.2022 (Hauptfeststellung) ermittelt werden müssen.
Deshalb werden Sie in 2022 öffentlich aufgefordert werden, die aktuellen Merkmale Ihres Grundstücks auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) zu erklären. Die Erklärung können Sie in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und 31.01.2023 online unter meinELSTER (www.elster.de) abgeben.
Danach erhalten Sie – wie bisher – drei Bescheide:
- Grundsteuerwertbescheid: Das Finanzamt Ibbenbüren stellt auf Basis Ihrer Angaben den neuen Grundsteuerwert fest.
- Grundsteuermessbescheid: Zusätzlich erhalten Sie vom Finanzamt Ibbenbüren einen Grundsteuermessbescheid, der vom Grundsteuerwert abhängt.
- Grundsteuerbescheid: Die Stadt Tecklenburg erteilt ab dem Kalenderjahr 2025 den Grundsteuerbescheid (im Abgabenbescheid enthalten) unter Berücksichtigung des neuen Grundsteuermessbetrags.
Um Ihnen die Erklärung zu erleichtern, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken ab Mai 2022 ein individuelles Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind. Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von aktiven Betrieben der Land- und Forstwirtschaft werden von der Finanzverwaltung gesondert mit unterstützenden Hinweisen informiert.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Ibbenbüren. Die Finanzverwaltung bietet eine Telefon-Hotline an bei der Sie kostenlos Auskunft erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung:
Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamts Ibbenbüren ist von Montag bis Freitag 9-18 Uhr unter der Telefonnummer 05451-920 1959 erreichbar.
Die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 ist eine besondere Herausforderung für Eigentümerinnen und Eigentümer, die Steuerberatung und die Finanz- und Kommunalverwaltung, die nur durch Ihre aktive Unterstützung gelingen kann.
Herzlichen Dank dafür !