Nr. 02/2024 Tecklenburger Klimazuschuss – 34.000 € für PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, klimafreundliche Sanierungen und Maßnahmen im Bereich Klimafolgenanpassung

Die Stadt Tecklenburg bezuschusst erneut verschiedene Sanierungsmaßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Die Mittel des „Tecklenburger Klimazuschusses“ werden in 2024 für die Bezuschussung von Photovoltaikanlagen, klimafreundliche Heizsysteme sowie verschiedene Arten von Dämmung verwendet und sind auf 25.000 € beziffert. Zusätzlich gibt es einen separaten Fördertopf in Höhe von 9.000 € für Maßnahmen im Bereich Klimafolgenanpassung. So können Eigenheimbesitzer eine Förderung für die Flächenentsiegelung auf dem eigenen Grundstück, für die ökologische Aufwertung der Gartenhecken, den Bau von Zisternen oder der Dach- und Fassadenbegrünung erhalten.


Bild: Fördergegenstände in 2024

Anträge für den Tecklenburger Klimazuschuss 2024, der sich an Bürger*innen, Vereine und Unternehmen richtet, können ab sofort über ein Online-Formular auf der Seite der Stadt Tecklenburg beantragt werden. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen und der Einbau von klimafreundlichen Heizsystemen werden mit bis zu 500 € gefördert und Dämm-Vorhaben mit bis zu 750 € bzw. mit bis zu 1.000 € bei Dämmung mit ökologischen Dämmstoffen. Die Maßnahmen im Bereich Klimafolgenanpassung sind auf 400 € begrenzt.

Neu ist in diesem Jahr, dass bei der Antragsstellung sowohl Abschlussrechnungen als auch Angebote akzeptiert werden. Wichtig ist, dass die Maßnahme in 2024 bzw. im letzten Halbjahr 2023 umgesetzt wurde. Hintergrund ist, dass die Mittel in der letzten Förderperiode bereits Mitte des Jahres ausgeschöpft waren und einige Förderanträge abgelehnt werden mussten bzw. eine Antragsstellung für einen längeren Zeitraum nicht möglich war. Je nach Fördergegenstand sind zudem weitere Nachweise zu erbringen, um eine Förderung zu erhalten.

Anträge können generell bis zum 30. November 2024 gestellt werden, sofern die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Die genauen Bestimmungen zum Fördergegenstand, Zuwendungsberechtigte und die Höhe der Förderung finden Sie in der Förderrichtlinie „Tecklenburger Klimazuschuss 2024“ auf der Homepage.

Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an Vera Nieratschker
nieratschker@tecklenburg.de | 05482 70-3941