Nr. 16/2022 Zugangsregelung zum Rathaus

Die Landesregierung hat – wie angekündigt – die aktuelle Corona-​Schutzverordnung in weiten Teilen bis zum 02. April 2022 verlängert.

Folgendes gilt bis zum 02. April für den Besuch des Rathauses:

  • persönlicher Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
  • 3G Zugangsregelung bleibt gültig
  • Maskenpflicht (mind. medizinische Maske) bleibt bestehen
  • Abstands-​ und Hygienekonzepte sind einzuhalten

Termine vergibt die Verwaltung telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Ansprechpersonen sind zu finden unter:

www.tecklenburg.de/buergerservice/rathaus/ihre-ansprechpartner-nach-themen/

Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich eine Vielzahl von Angelegenheiten auch per Telefon und per E-Mail erledigen lässt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin während der sonst regulären Zeiten telefonisch erreichbar:

Mo.-Fr.      8.30 – 12.30 Uhr

Di.+Mi.    14:30 – 16:00 Uhr

Do.           14:30 – 17:30 Uhr