Die Landesregierung hat – wie angekündigt – die aktuelle Corona-Schutzverordnung in weiten Teilen bis zum 02. April 2022 verlängert.
Folgendes gilt bis zum 02. April für den Besuch des Rathauses:
• persönlicher Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
• 3G Zugangsregelung bleibt gültig
• Maskenpflicht (mind. medizinische Maske) bleibt bestehen
• Abstands- und Hygienekonzepte sind einzuhalten
Termine vergibt die Verwaltung telefonisch oder per Email. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Ansprechpersonen sind zu finden unter:
www.tecklenburg.de/buergerservice/rathaus/ihre-ansprechpartner-nach-themen/
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich eine Vielzahl von Angelegenheiten auch per Telefon oder per E-Mail erledigen lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin während der sonst regulären Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo. – Fr. 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
Di. + Mi. 14.30 Uhr – 16.00 Uhr
Do. 14.30 Uhr – 17.30 Uhr