Nr. 18/2021: Auswirkungen der aktuellen Coronaschutzverordnung auf die Ratssitzung am 31.08.2021

Die Stadt Tecklenburg informiert, dass aufgrund der ab dem 20.08.2021 geänderten Coronaschutzverordnung und der in diesem Zusammenhang seit dem 24.08.2021 vorliegenden Aktualisierung der „Kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen“ sowie des aktuell über 35 liegenden Inzidenzwertes im Kreis Steinfurt bei der Ratssitzung am 31.08.2021 alle Anwesenden (Gremienmitglieder, Referenten, Zuschauer, Presse, Beschäftigte der Verwaltung) der sog. 3-G-Regel (genesen, geimpft, getestet) unterliegen.

Beim Zutritt zum Kulturhaus ist somit der Nachweis einer Immunisierung (genesen, geimpft) oder Testung zu erbringen. Als getestet gelten Personen, die über ein nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Die Stadt Tecklenburg ist zur Kontrolle der vorliegenden Voraussetzungen gesetzlich verpflichtet.

Aufgrund der Tatsache, dass alle Personen im Ratssaal dann zwingend immunisiert oder getestet sind, entfällt die Maskenpflicht und die Begrenzung bzw. die Pflicht zur Anmeldung für Zuschauer. Eine Begrenzung von Zuschauern ergibt sich nur aus Gründen der Raumkapazität. Zuhörer werden dennoch gebeten, freiwillig einen gewissen Mindestabstand zwischen unterschiedlichen Haushalten einzuhalten.

Aufgrund der notwendigen Einlasskontrolle werden alle Teilnehmer gebeten, im Vorfeld etwas mehr Zeit einzuplanen.