Nr. 18/2022 Zutritt zum Rathaus weiter nur mit Termin und 3G-Nachweis

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage verlängert die Stadtverwaltung Tecklenburg die 3G Zugangsregelung bis zum 30. April 2022. Diese Verlängerung erfolgt analog zur Regelung, die der Kreis Steinfurt für das Kreishaus getroffen hat.

Darüber hinaus ist für den Behördengang weiterhin ein Termin notwendig.

Folgendes gilt bis zum 30. April für den Besuch des Rathauses:

  • persönlicher Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
  • 3G Zugangsregelung bleibt gültig
  • Maskenpflicht (mind. medizinische Maske) bleibt bestehen
  • Abstands-​ und Hygienekonzepte sind einzuhalten

Termine vergibt die Verwaltung telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Ansprechpersonen sind zu finden unter:

www.tecklenburg.de/buergerservice/rathaus/ihre-ansprechpartner-nach-themen/

Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich eine Vielzahl von Angelegenheiten auch per Telefon und per E-Mail erledigen lässt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin während der sonst regulären Zeiten telefonisch erreichbar:

Mo.-Fr.         8.30 – 12.30 Uhr

Di.+Mi.       14:30 – 16:00 Uhr

Do.              14:30 – 17:30 Uhr