Nr. 17/2015 Hundebestandsaufnahme in Tecklenburg

Im Mai wird in Tecklenburg eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Dies ist notwendig geworden, da es immer noch Hundehalter gibt, die ihre Hunde nicht beim Stadtsteueramt zur Hundesteuer anmelden. Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und der Gleichbehandlung aller Bürger, die ihren Vierbeiner ordnungsgemäß angemeldet haben, beabsichtigt die Stadt Tecklenburg, eine Hundebestandsaufnahme durchführen zu lassen.

Mit der Durchführung wurde die Fachfirma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren beauftragt, deren Mitarbeiter ab Donnerstag, dem 21. Mai 2015 bis voraussichtlich 27. Juni 2015 alle Haushaltsvorstände oder deren Stellvertreter zur Hundehaltung befragen werden. Die Befragung findet tagsüber montags bis samstags statt. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Auskunftserteilung auf freiwilliger Basis erfolgt. Die Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste sind mit einem Ausweis, der eine Legitimation der Stadt Tecklenburg enthält, ausgestattet. Aus Gründen des Datenschutzes erhält die beauftragte Firma keinerlei Daten über Hundehalter, die ihren Vierbeiner bereits angemeldet haben. Die Stadt bittet um Verständnis, dass alle Bürger befragt werden müssen, also auch die Hundehalter, die ihren Hund schon seit Jahren ordnungsgemäß gemeldet haben.

Die Nicht-Anmeldung von Hunden ist kein „Kavaliers-Delikt“, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der städtischen Hundesteuersatzung dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Alle Hundehalter, die ihren Hund bisher nicht angemeldet haben, erhalten die Gelegenheit, dieses kurzfristig nachzuholen.

Anmeldungen werden schriftlich, telefonisch oder auch persönlich beim Steueramt der Stadt Tecklenburg im Rathaus, Zum Kahlen Berg 2, Tel.: 05482/73-33 oder 73-34, entgegengenommen.