Nr. 20/2021 Neue Regelung für den Zugang zum Rathaus

Ab sofort öffnet das Rathaus der Stadt Tecklenburg wieder an folgenden Tagen bzw. Zeiten für den Besucherverkehr:

Dienstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie
Donnerstags von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr.

Während dieser Zeiten ist  k e i n e  Terminvereinbarung mehr erforderlich. Auch sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf die hohe Zahl an vollständig geimpften Personen und die durch die aktuelle Coronaschutzverordnung gewährten Erleichterungen.

Es gilt aber weiterhin die Maskenpflicht im Rathaus. Ferner gilt in den Wartebereichen die Abstandsregel von 1,5 m zwischen den Besuchern/Besucherinnen.

Mit dieser teilweisen (Wieder-) Öffnung soll der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung erleichtert werden, kurzfristige Anliegen können so besprochen werden.

Allerdings wird für die „planbaren Anliegen“ weiterhin empfohlen, einen Termin vorab zu vereinbaren. Hierfür stehen dann insbesondere der Montagvormittag, der Dienstagnachmittag sowie die Mittwoch-, Donnerstag- sowie Freitagvormittage zur Verfügung. Die vorherige Terminvereinbarung hat sich in den vergangenen Monaten sehr bewährt. Die Besucherinnen und Besucher können so sicher sein, dass sie ihr Anliegen ohne Wartezeit im Rathaus erledigen können. Ferner kann in diesem Fall bereits u. a. geklärt werden, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Die neue Regelung gilt unter der Einschränkung, dass die Bekämpfung der Corona-Pandemie keine weitergehenden Maßnahmen erfordert.

Für die Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl am 26.09. gilt folgende Ausnahme: Briefwähler und Briefwählerinnen können auch an den Tagen bzw. während der Zeiten, für die eigentlich vorher ein Termin abzustimmen ist, im Rathaus die Briefwahl beantragen und, soweit gewünscht, diese anschließend dort vornehmen.