Nr. 22/2020 Kommunalwahl auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei

Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-West­falen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilneh­men.

So steht es im Gesetz. Aber was bedeutet das praktisch? Wie alle anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat auch die Stadt Tecklenburg gemeinsam mit den Blin­den- und Sehbehindertenvereinen in NRW Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.

Das funktioniert so: Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze set­zen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnun­gen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Stadt pro Wahlbezirk 0800er-Num­mern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbe­zirks erfragen: In Westfalen und Lippe beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Telefon: 0231 / 557590-0 oder Mail info@bsvw.de

Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Post­leitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu finden. Alle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite: https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html