Nr. 23/2021 Bundestagswahl

Die Briefwahl ist wie auch anderorts absolut im Trend. Bis heute haben rd. 2.500 Tecklenburger ihre Stimmen für die Bundestagswahl am 26. September per Brief abgegeben bzw. die Briefwahl beantragt.

Wahlberechtigte, die am Sonntag nicht zur Wahlurne gehen möchten, können noch bis Freitag 18 Uhr Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung anfordern. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Die Wahlbriefe müssen dann am Sonntag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein, sonst können sie nicht mehr gezählt werden (Briefkasteneinwurf möglich).

Wer am Sonntag seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, sollte möglichst seinen eigenen Kugelschreiber mitbringen.

Bei Betreten des Wahlraums besteht die Verpflichtung, eine Maske (OP-Maske oder FFP2) zu tragen. Demgegenüber ist die sog. 3-G-Regelung auf die Stimmabgabe im Wahlraum nicht anzuwenden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

Am Sonntag ist das Rathaus über den Nebeneingang im Innenhof geöffnet.

Das Wahlbüro ist am Wochenende telefonisch unter der Nummer 05482-703900 wie folgt zu erreichen:

Freitag:    12:30 Uhr – 18:00 Uhr

Samstag:   9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Sonntag:    7:30 Uhr – 20:00 Uhr