Nr. 24/2020 Briefwahl

Am 13. September findet die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen statt.

Wegen der Corona-Pandemie bittet die Stadt Tecklenburg alle Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen möchten, die erforderlichen Unterlagen möglichst nicht persönlich im Rathaus zu beantragen, sondern dies schriftlich oder per E-Mail zu tun. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht zulässig.

Am einfachsten ist es, den der Wahlbenachrichtigung beiliegenden Wahlscheinantrag an das Wahlbüro der Verwaltung zurückzusenden. Die Wahlbenachrichtigungen wurden in diesem Jahr erstmalig als „Brief“ gedruckt und versandt.

Auch per Internet ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich: Auf der Homepage der Stadt Tecklenburg (www.tecklenburg.de) ist ein entsprechendes Online-Formular zu finden. Ebenfalls auf der Homepage ist zurzeit die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zu lesen. Diese ist auch im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus veröffentlicht.

Die Stadt Tecklenburg bittet weiter darum, nach Erhalt der Briefwahlunterlagen diese ausgefüllt und unterschrieben per Post zurückzusenden oder in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen und hierfür nach Möglichkeit ebenfalls nicht persönlich ins Rathaus zu kommen. Eine Stimmabgabe bleibt dennoch auch im Rahmen der Kommunalwahl 2020 – während der bekannten Öffnungszeiten – im Rathaus möglich. Sollte der Appell weitgehend beachtet werden, können auf diese Weise längere Wartezeiten im Rathaus sicherlich vermieden werden.

Fragen zur Briefwahl beantworten die Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes Frau Käller, Tel. 05482/703931 und Frau Friesen, Tel. 05482/703932.