Der Rat der Stadt Tecklenburg hat eine neue Parkgebührenordnung beschlossen. Nachdem die baulichen Voraussetzungen geschaffen worden sind, tritt die Parkgebührenordnung nun ab Mittwoch, den 10.06.2015 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt sind auch die Parkplätze am Bismarckturm und auf dem Chalonnes-Platz gebührenpflichtig. Außerdem wurde die Gebührenpflicht von werktäglich auf täglich umgestellt, d. h. ab dem 10.06.2015 müssen auch sonn- und feiertags entsprechende Parktickets gelöst werden.
Inhabern von Monats- und Jahresparktickets ist es ab diesem Zeitpunkt untersagt, mit diesen Tickets auf dem Altstadtparkplatz zu parken. Dieser soll für die Besucher der Tecklenburger Altstadt und die Kunden der dort ansässigen Betriebe freigehalten werden. Inhaber bestehender Monats- und Jahresparktickets werden für eine Übergangszeit auf diese neue Regelung hingewiesen.
Für Kurzzeitparker sind auf dem Altstadtparkplatz und auf dem Parkplatz Chalonnes-Platz jeweils 10 Plätze mit Parkscheibenregelung eingerichtet worden.
Mit der neuen Parkgebührenordnung wurden auch die Parkgebühren angepasst. Die Gebühr beträgt nunmehr 0,50 € für die ersten 30 Minuten (Mindestgebühr) und 0,50 € je weitere 30 Minuten. Ein Tagesticket kann für 4,00 € gezogen werden. Für Busse auf dem Busparkplatz gegenüber dem Rathaus wird eine Pauschale von 8,00 € je Bus erhoben. Die Ausgabe der genannten Tickets erfolgt über die aufgestellten Parkscheinautomaten.
Die Ausstellung von Monats- (15 €) und Jahresparkscheinen (150 €) erfolgt durch das Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg bei Vorlage des Personalausweises und des KFZ-Scheines. Um die Bildung von Fahrgemeinschaften zu fördern, können auf einem Jahresparkschein bis zu 4 Kennzeichen eingetragen werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung am 10.06.2015 können die Monats- und Jahrestickets selbstverständlich noch zu den bisherigen Gebühren erworben werden.
Fragen zur neuen Parkgebührenordnung werden unter 05482/7344 bzw. 7342 beantwortet.