Nr. 29/2022 Heckenrückschnitt für die Verkehrssicherheit

Der Sommer ist in vollem Gange und Bäume, Hecken und Sträucher wachsen immer weiter. Hierbei halten sie sich natürlich nicht an menschengemachte Grenzen, sondern wachsen auch in oder über öffentliche Gehwege und Straßenflächen. Behinderungen der Verkehrsteilnehmer durch die eingeschränkte Benutzbarkeit und schlechte Sichtverhältnisse sind dann die Folge.

 

Die Stadt Tecklenburg weist darauf hin, dass Bäume, Hecken und Sträucher von den Grundstückseigentümern regelmäßig beschnitten werden müssen, damit die Benutzung von Geh- und Radwegen, aber auch der Straßen nicht zum gefährlichen Abenteuer wird. Dies gilt insbesondere für die Schaffung von freier Sicht auf Verkehrszeichen und auch Straßennamensschilder. Auch sollte der Baumbewuchs um Straßenlaternen herum nicht außer Acht gelassen werden, damit eine ausreichende Ausleuchtung der Verkehrsflächen gewährleistet ist. Beim Schnitt der Gehölze ist darauf zu achten, dass Gehwege in ihrer gesamten Breite und einer Höhe von 2,50 Meter freigehalten werden. Bei Fahrbahnen ist eine Höhe von 4 Meter freizuhalten, um eine problemfreie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

 

Das bekannte Schnittverbot vom 01. März bis zum 30. September gilt nicht für die hier genannten Pflichten, weil es sich um Maßnahmen zur Verkehrssicherheit handelt.

Die anfallenden Grünabfälle sind vom Grundstückseigentümer zu entsorgen. Kleinere Mengen Laub, Rasen- und Strauchschnitt können über die Biotonne oder im eigenen Garten kompostiert werden. Die Ablagerung von Grünabfall in der freien Landschaft dagegen ist verboten. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.