Nr. 41/2018 Feuerwerk nur mit Genehmigung

Ob Hochzeit, Geburtstag oder einfach eine private Feier; Anlässe gibt es genug, um diese besonderen Tage mit einem Feuerwerk als Höhepunkt zu feiern. In letzter Zeit werden Feuerwerke immer öfter ohne die entsprechende Ausnahmegenehmigung abgebrannt. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Um das zu vermeiden, möchte die Stadt Tecklenburg Ihre Einwohner und Gäste darauf hinweisen, dass jedes Abbrennen eines Feuerwerkes mindestens zwei Wochen vorher schriftlich beim Ordnungsamt anzuzeigen ist.
Das Abbrennen von Feuerwerken in der historischen Tecklenburger Altstadt ist grundsätzlich verboten. Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot, welches das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern untersagt. Insbesondere letztere sind in der Altstadt bekanntermaßen zahlreich vorhanden.