Nr. 52/2022 Förderprogramm für Gebäudebegrünung neu aufgelegt

50 % Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung jetzt auch für Neubauten

Die Begrünung von Dach und Fassade hat eine Vielzahl positiver Wirkungen. Dazu zählen unter anderem die Anpassung an klimatische Veränderungen, Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt, Beitrag zum Hochwasserschutz sowie der Lärm- und Feinstaubschutz. Eine Dach- oder Fassadenbegrünung sorgt zudem für eine optimierte Wärmedämmung, fungiert als Hitzeschild im Sommer und die Dachbegrünung kann einen Beitrag zur Gebäudeerhaltung leisten.

Ziel des Förderprogramms des Landes ist es daher, private und gewerbliche Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen dabei zu unterstützen, Begrünungsmaßnahmen am eigenen Gebäude durchzuführen, um dem steigenden Versiegelungsgrad in der Stadt entgegenzuwirken und den Grünanteil zu erhöhen.

Gemeinsam mit der Stadtverwaltung Tecklenburg besteht die Möglichkeit, eine 50%ige Förderung für die Begrünungsmaßnahmen vom Land NRW zu erhalten. Die Stadt Tecklenburg sammelt die einzelnen Begrünungsmaßnahmen der Bürger und Bürgerinnen und stellt einen gebündelten Antrag für das Stadtgebiet Tecklenburg. Anders als im erfolgreich durchgeführten ersten Förderaufruf können jetzt auch Dächer und Fassaden von Neubauten begrünt und damit gefördert werden. Die Vorhaben müssen bis zum 30.09.2023 umgesetzt werden.

Alle an dem Förderprogramm zur Gebäudebegrünung interessierten Tecklenburger Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen eines Wohn- oder Geschäftshauses melden bitte bis spätestens zum 19.12.2022 ihr Interesse für die Fördergelder bei der Stadtverwaltung Tecklenburg, nieratschker@tecklenburg.de Stichwort „Förderung Dach- und Fassadenbegrünung 2“ mit einer kurzen Beschreibung der geplanten Maßnahme, an. Weitergehende telefonische Informationen erhalten Sie unter 05482-703941 (Frau Nieratschker).