Nr. 57/2022 Stellv. Schiedsperson für die Stadt Tecklenburg gesucht

Für den Schiedsamtsbezirk Tecklenburg wird eine Stellvertretende Schiedsperson für eine neue Wahlzeit ab 01.05.2023 bis 30.04.2028 gesucht, da der Amtsinhaber in der laufenden Wahlperiode leider verstorben ist.

Schiedspersonen sowie deren StellvertreterInnen werden vom Rat der Stadt Tecklenburg für fünf Jahre gewählt. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt.

Schiedsleute kümmern sich um Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit ihre Zuständigkeit in der Schiedsordnung für das Land NRW geregelt ist.

Gesucht wird eine Person, die über eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen. Für das Schiedsamt muss man nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten geeignet sein, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und nicht unter Betreuung stehen.

Die Schiedspersonen werden für ihr Amt u. a. durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und -frauen e. V. hinreichend ausgebildet.

Interessierte BewerberInnen, die ihren Wohnsitz in der Stadt Tecklenburg haben und das 30. Lebensjahr (aber noch nicht das 70. Lebensjahr) vollendet haben, werden gebeten, sich bis zum 15.02.2023 bei der Stadt Tecklenburg – Fachbereich Zentrale Dienste u. Finanzen, Frau Tobergte, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, schriftlich zu bewerben. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Auskünfte können auch gerne unter Tel. 05482-703917 oder per Mail unter tobergte@tecklenburg.de eingeholt werden.