Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung
ab dem 20. November 2023 einsehbar. Sie finden den Entwurf dann auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Zeitgleich beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung (Runde 4) des Eisenbahn-Bundesamtes. Bis zum 2. Januar 2024 besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt Rückmeldungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zum Beteiligungsverfahren selbst zu geben.
Eine Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger ist über die Beteiligungsplattform auf www.laermaktionsplanung-schiene.de möglich. Eine Registrierung ist für Bürgerinnen und Bürger nicht notwendig. Eine E-Mail-Adresse muss jedoch angegeben werden. Sie können das Eisenbahn-Bundesamt unterstützen, indem Sie in Ihrer Kommune auf die Beteiligung aufmerksam machen. Im angefügten PDF „Info zur LAP-Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger“ finden Sie weitere Informationen.
Tecklenburg, 13.11.2023