Nr. 16/2022 – Zutrittsregeln und Öffnungszeiten für das Rathaus
Die Landesregierung hat - wie angekündigt - die aktuelle Corona-Schutzverordnung in weiten Teilen bis zum 02. April 2022 verlängert. Folgendes gilt bis zum 02. April für den Besuch des Rathauses: • persönlicher Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich • 3G Zugangsregelung bleibt gültig • Maskenpflicht (mind. medizinische Maske) bleibt bestehen • Abstands- und Hygienekonzepte sind einzuhalten Termine vergibt die...