Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung „Verwendung von Pyortechnik“

Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung

einsehbar.

Tecklenburg, 22.12.2020
Der Bürgermeister
gez. Stefan Streit