Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung „Verwendung von Pyortechnik“
Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung Allgemeinverfügung der Stadt Tecklenburg vom 22.12.2020 zur Festlegung von Orten und Bereichen, in denen am 31. Dezember 2020 und am 01. Januar 2021 die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen untersagt ist einsehbar. Tecklenburg, 22.12.2020 Der Bürgermeister gez. Stefan...