Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kommunen vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise und der hohen Inflation in diesem Jahr Unterstützungsleistungen zur Verfügung („Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“).
Auch in Tecklenburg stehen noch Gelder zur Verfügung, die eingesetzt werden können für Einzelfallhilfen für besondere Angelegenheiten sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung finanzieller Härten, soweit im Einzelfall vorrangige Leistungsansprüche nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können die Unterstützungsleistungen bei der Stadt Tecklenburg beantragen aus dem Austauschprogramm „weiße Ware“ für ein Haushaltsgroßgerät, also entweder einen Kühlschrank, eine Waschmaschine, Spülmaschine oder einen Trockner. Es wird ein Gerät pro Haushalt mit maximal 400 € bezuschusst, das mindestens dem EU-Energielabel Klasse C bzw. der alten Energieeffizienzklasse A+++ entspricht.
Die Einkommensgrenze liegt bei einem Ein-Personenhaushalt bei 25.000 € Jahresbruttoeinkommen. Für jede weitere Person steigt die Einkommensgrenze um 6.000 €. Bezieher von Sozialleistungen (Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) können einen Gutschein erhalten, sofern vorrangige Leistungsansprüche nicht oder nicht ausreichend bestehen.
Ferner wird die Reparatur oder Anschaffung eines Fahrrads für Kinder im Grundschulalter mit bis zu 150 € bezuschusst, damit bei der Fahrradprüfung ein verkehrstüchtiges Fahrrad zur Verfügung steht.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Unterstützungsleistung besteht nicht. Die Mittel können bis zum 30.11.2023 beantragt werden. Sie werden gewährt in der Reihenfolge des Antragseingangs unter Berücksichtigung der zu erfüllenden Voraussetzungen, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich Soziales, Frau Büstrin, unter der Telefonnummer 05482/70-3951.