Personalausweisbeantragung
Details
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).
Termine
Online-Dienste
Kosten
22,80 € unter 24 Jahren
37,00 € ab 24 Jahren
6,00 € für das hier angefertigte biometrische Lichtbild
Hinweise
Einzelheiten zum neuen Personalausweis und zu seinen Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de.
Hinweis zur Nutzung des Personalausweises für Auslandsreisen:
Grundsätzlich ist der Personalausweis nur zur Nutzung im Inland bestimmt. Verschiedene Länder erkennen aber den Personalausweis als Passersatzpapier an und gestatten damit grundsätzlich die Einreise (insbesondere alle EU-Länder). Problemlos geht dieses bei diesen Ländern immer bei Einreise per PKW und bei Direktflügen. Dies gilt aber nicht immer, insbesondere wenn sie per Schiff reisen oder bei einer Flugreise einen Zwischenstopp in einem Nicht-EU-Land haben.
Informieren sie sich daher immer frühzeitig vor der Reise bei ihrem Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des ausländischen Staates über die Einreisebestimmung.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Voraussetzungen
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Unterlagen
Zur Beantragung eines Personalausweises - auch bei Kindern - muss jede Person selbst dabei sein.
Für die Beantragung des Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
aktueller Personalausweis oder Reisepass (falls nicht vorhanden: Die Geburtsurkunde)
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis)
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel: Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
ACHTUNG! Ab dem 01.05.2025 werden die biometrischen Fotos im Bürgerbüro elektronisch erstellt! Es werden keine papierbasierten Fotos für Ausweisdokumente entgegen genommen. Alternativ können Sie bei der Drogeriekette dm oder bei einem zertifizierten Fotografen ein biometrisches Foto machen lassen. Fotografen in Ihrer Nähe finden Sie über die folgende Internetseite: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe). Sie bekommen dann einen QR-Code, der hier ins Verfahren eingepflegt werden kann.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel 2 bis 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung – PAuswGebV).
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen:
Reisen
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, grundsätzlich ein Personalausweis ausreichend ist oder ob Sie eigens einen Reisepass benötigen.
Online-Funktion des neuen Personalausweises
Künftig können Sie einige Verwaltungsleistungen auch online nutzen. Sie benötigen zur Nutzung einen Internetzugang den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion, die persönliche sechsstellige Geheimnummer (PIN) sowie ein Kartenlesegerät.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis abholen, können Sie sofort die eID-Funktion nutzen, da der Ausweis grundsätzlich mit eingeschalteter Online-Funktion geliefert wird. Ein nachträgliches Ausschalten ist nicht mehr möglich.
Sie müssen vor Nutzung der eID-Funktion die Transport-PIN, die Ihnen per Brief mitgeteilt wird, in Ihre persönliche PIN ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp; diese Software erhalten Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.
Ausführliche Informationen zur eID erhalten Sie in einer Broschüre bei der Antragstellung. Im Internet können Sie sich zudem auf der Seite des Bundesministeriums des Innern „Der neue Personalausweis“ informieren. Weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie darüber hinaus im Internet unter www.personalausweisportal.de.