Antrag auf Verbrennung von Schlagabraum/Osterfeuer
Details
Osterfeuer
Das Abbrennen von auf Brauchtum beruhenden Osterfeuern im Freien auf dem Gebiet der Stadt Tecklenburg ist in der "Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Tecklenburg vom 24.05.2013" geregelt. (siehe „Downloads“) geregelt. Osterfeuer dürfen nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden. Osterfeuer dürfen von Karsamstag bis Ostermontag, jeweils in der Zeit von 17 bis 24 Uhr, abgebrannt werden.
Schlagabraum
Auf dem Gebiet der Stadt Tecklenburg besteht die Möglichkeit, Schlagabraum aus Maßnahmen im Außenbereich, zum Beispiel zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopfbäumen sowie Ufergehölzen, zu verbrennen. Hierfür ist ein Zeittraum vom 15. Oktober bis zum 15. März des Folgejahres vorgesehen. Schlagabraum darf lediglich unter Beachtung der in der Allgemeinverfügung aufgeführten Auflagen (siehe „Downloads“) verbrannt werden. Hierzu ist eine entsprechende schriftliche Anmeldung (siehe „Formulare zum Herunterladen“) zu stellen.