Bürgerportal

Führungszeugnis

Details

Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Angaben hierzu stammen aus dem Bundeszentralregister.

Sie haben die Möglichkeit ein Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg zu beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind. Alternativ können Sie es auch online, von zu Hause aus, direkt beim Bundesamt für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/) anfordern.

Hinweise

Wohnsitz

Sie müssen mit einer Wohnung in Tecklenburg gemeldet sein. (Den Antrag können Sie grundsätzlich bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.)

Alter des Antragsstellers

Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Hinweis zum Erweiterten Führungszeugnis

Dieses kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird.

Begriffe im Kontext

Polizeiliches Führungszeugnis, Führungszeugnis, Europäisches Führungszeugnis, Erweitertes Führungszeugnis, zur Vorlage bei der Behörde, Ehrenamt