Aktuelles

Verhaltensregeln für Besucher der Ratssitzung am 16.06.2020

Die mittlerweile bekannten Hygiene- und Infektionsschutzregeln gelten auch für die Ratssitzung am kommenden Dienstag, 16.06.2020, im Kulturhaus. Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes bzw. des Sitzungsraumes ist daher ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten mit dem Coronavirus müssen sich Besucher/Besucherinnen im Eingangsbereich in eine Anwesenheitsliste...

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Nr. 13/2020 Aufruf zum Bürger*innenwettbewerb für Artenvielfalt

Klimaschutz in Tecklenburg Einige wertvolle Gutscheine bspw. regionaler Landschafts- und Gartenbauunternehmen im Wert von mehreren hundert Euro können Bürger*innen gewinnen, die bei dem ab sofort bis 31.08.2020 laufenden Bürger*innenwettbewerb „Mein blühender Garten – Tecklenburg für Artenvielfalt“ mitmachen und ihren insektenfreundlichen Garten per kurzer Bewerbung einreichen. Dazu rufen nun der Bürgermeister...

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Aufruf zur Spende von medizinischem Schutzbedarf

Die örtlichen Arztpraxen, Altenheime, ambulanten Pflegedienste und anderen medizinischen Einrichtungen bitten Privatpersonen, Vereine oder Unternehmen folgende Schutzausrüstungen sofern vorrätig und nicht zwingend benötigt am 28.03.2020 abzugeben: Schutzmasken (es reichen auch einfache Mund-Nasen-Masken) Desinfektionsmittel Einmalhandschuhe Plexiglas als Schutz   Annahme an folgenden Stellen am 28.03.2020 von 10-13 Uhr: Gemeindehaus St. Margareta, Bahnhofstraße...

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Nr. 09/2020 Änderungen bei der Abfallentsorgung aufgrund des Corona-Virus

Auf Bitte der Firma PreZero wird der Beginn der Abfallsammlungen gemäß dem aktuellen Entsorgungskalender ab der 13. Kalenderwoche auf 04:30 Uhr vorgezogen. Diese Änderung gilt bis auf weiteres. Grund sind notwendige Anpassungen im Betriebsablauf im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Diese dienen dem Schutz der Mitarbeiter. Für die hierdurch entstehenden frühzeitigen...

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Allgemeinverfügung zur Umsetzung von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz

Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung Allgemeinverfügung zur Umsetzung von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 16. März 2020 einsehbar. Tecklenburg, 16.03.2020 Der Bürgermeister gez. Stefan Streit

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Nr. 41/2019 Feuerwerksverbot in der Tecklenburger Altstadt

Auch in diesem Jahr möchte die Stadt Tecklenburg ihre Einwohner und Gäste darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der historischen Tecklenburger Altstadt verboten ist. Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot, welches das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern,...

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