Nr. 43 3G-Regelung mit Einlasskontrolle bei Besuchen im Rathaus

Der Zutritt für Besucher/-innen ist nur unter Einhaltung der 3G-Regelung zulässig.
Besuchende müssen demnach geimpft, genesen oder negativ getestet sein (höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test oder ein höchstens 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest).
Die entsprechenden Nachweise sowie ein Ausweisdokument sind mitzuführen und werden am Eingang durch Sicherheitspersonal kontrolliert.

Für einen Antigen-Schnelltest kann die Teststelle Zum Kahlen Berg (Chalonnes-Platz) 49545 Tecklenburg genutzt werden.

Bürgerinnen und Bürger können das Rathaus an folgenden Tagen innerhalb der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung betreten:

Dienstags
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
14:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie

Donnerstags
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
14:30 Uhr bis 17:30 Uhr.

Während dieser Zeiten ist keine Terminvereinbarung mehr erforderlich.

Für die „planbaren Anliegen“ wird weiterhin empfohlen, einen Termin vorab zu vereinbaren. Hierfür steht der Montag-, Mittwoch- sowie Freitagvormittag zur Verfügung.

Im Rathaus gelten die Maskenpflicht (medizinische Maske/OP-Maske oder FFP2-Maske) sowie die Abstands- und Hygieneregeln.