Nr. 47/2014 Ministerium für Inneres und Kommunales genehmigt Zusatzbezeichnung

Was die Tecklenburger schoNr. 47-Festspielstadtn seit langem wussten, ist nun offiziell. Das Ministeri-um für Inneres und Kommunales hat einen entsprechenden Antrag auf Führung der Zusatzbezeichnung der Stadt Tecklenburg mit Schreiben vom 25.08.2014 genehmigt. Mit dieser Genehmigung ist die vom Rat der Stadt Tecklenburg am 13.05.2014 beschlossene Bezeichnung „Die Festspielstadt“ die amtliche Zusatzbezeichnung der Stadt Tecklenburg.

Die Genehmigung wurde durch den Regierungspräsidenten Prof. Dr. Klenke in Münster an Bürgermeister Stefan Streit ausgehändigt, der sie mit großer Freude für die Stadt Tecklenburg entgegen nahm. Der Regierungspräsident beglückwünschte die Stadt zu ihrer neuen Zusatzbezeichnung mit der sie ihr positives Image authen-tisch festige. Damit ist Tecklenburg die erste amtliche Festspielstadt in ganz Nord-rhein-Westfalen.

Die amtliche Zusatzbezeichnung berechtigt die Stadt u.a. dazu, die Ortstafeln ent-sprechend zu ergänzen. Die amtliche Bezeichnung „Stadt Tecklenburg – Die Fest-spielstadt“ ist zudem in die Hauptsatzung der Stadt Tecklenburg aufzunehmen. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung des Rates der Stadt Tecklenburg am 30.09.2014 erfolgen.
Bürgermeister Stefan Streit: „Mein Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern unserer vier Ortsteile, die seit vielen Jahren mit großem Engagement zusammen mit der Frei-lichtbühne das Bild Tecklenburgs als Kultur- und Festspielstandort prägen. Mit der Zusatzbezeichnung „Die Festspielstadt“ erfährt die Stadt Tecklenburg eine weitere Aufwertung ihrer Positionierung im Festspiel- und Tourismussektor. Jetzt gilt es, den Festspielcharakter unserer Stadt weiterzuentwickeln. Hierzu lade ich alle Bürgerinnen und Bürger über unsere neu gestaltete Homepage der Stadt Tecklenburg herzlich ein.“