Nr. 55/2015 Sanierung der Burgruine in Tecklenburg

Das Land NRW als Eigentümer der Sonderliegenschaft Burgruine Tecklenburg plant aufgrund von erheblichen Schäden am Löwentor sowie an Teilen der Festungsmauer und den dazugehörigen Strebepfeilern eine denkmalgerechte Sanierung dieser Bauteile.

Begonnen wird mit der Sanierung des Löwentors und der anliegenden nördlichen Burgmauer. Die gesamte Sanierungsmaßnahme erfolgt dabei in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalbehörden. Die denkmalpflegerische Sanierung beschränkt sich im Wesentlichen daher nur auf geschädigte Teilbereiche, die wieder instand gesetzt werden.

Angefangen wird mit der Baumaßnahme am 05. Oktober 2015 durch das Aufstellen des Gerüstes am Löwentor. Ab dem 12. Oktober 2015 beginnen die Stein- und Mauerwerkssanierungsarbeiten.

Begleitet wird die Baumaßnahme vom Architekturbüro Ubbenhorst aus Münster.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es während der Baumaßnahme zu Einschränkungen bezüglich der Begehbarkeit des Weges um die Burgruine geben könnte.