Wahlhelfer

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

 

Am Sonntag, 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Tecklenburg wählen an diesem Tag die Volksvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zur Durchführung der Wahl wird die Stadt Tecklenburg 7 Wahllokale sowie 4 Briefwahllokale einrichten. Für jedes Wahllokal ist ein Wahlvorstand mit 8 Mitgliedern zu bilden.

Insgesamt werden rund 88 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann!

Sie haben Bedenken angesichts der Corona-Pandemie?

Ihre Gesundheit ist uns wichtig! Die Stadt Tecklenburg wird alle Maßnahmen zu einem bestmöglichen Schutz aller Mitwirkenden ergreifen.

Was sind Ihre Aufgaben als Wahlvorstand?

Zu den Aufgaben gehören:

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
  • die Ausgabe der Stimmzettel,
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.

 

Wer darf wählen:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz (GG) und § 1 Landeswahlgesetz (LWahlG NRW), die am Wahltage

  • mindestens 18 Jahre alt sind, und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also dem 29.04.2022 in Nordrhein-Westfalen Ihre Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten, und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

 

Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.

Vor der Wahl werden die Wahlhelfer gründlich über ihre Aufgabe informiert. Für einige der Wahlhelfer (Wahlvorsteher und Schriftführer) gibt es eine Schulung im Rathaus.

Die Wahllokale haben von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Als Wahlhelfer muss man aber nicht die ganze Zeit vor Ort sein: Es gibt ein Zwei-Schicht-System. Um 18.00 Uhr muss das Wahlteam allerdings komplett sein: Dann werden gemeinsam die abgegebenen Stimmen gezählt.

Für die Mitarbeit am Wahlsonntag wird eine Entschädigung gezahlt, das so genannte Erfrischungsgeld (mindestens 40,00 Euro).

Sie haben Interesse?

Dann nutzen Sie bitte das nachstehende verlinkte Online-Formular, schreiben eine E-Mail an das Wahlamt oder melden sich telefonisch unter 05482/703914.

Bitte geben Sie in dem verlinkten Online-Formular nach dem Lesen der Datenschutzhinweise zunächst die Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Im Anschluss daran können Sie Ihre persönlichen Daten gesichert an die Stadtverwaltung übermitteln. Vielen Dank!

„Meldung zur Wahlhelferin bzw. zum Wahlhelfer“

E-Mail an das Wahlamt