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Untersuchungsberechtigungsschein

Details

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.

Begriffe im Kontext

UB-Schein, Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ausbildung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Azubis