Allgemeinverfügung zur Umsetzung von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung Allgemeinverfügung zur Umsetzung von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 16. März 2020 einsehbar. Tecklenburg, 16.03.2020 Der Bürgermeister gez. Stefan Streit