Die 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Sammlung von Elektrogeräten zwischen dem Kreis Steinfurt und den kreisangehörigen Kommunen und der Beitritts weiterer kreisangehöriger Kommunen sowie deren Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster sind im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 15 vom 14.04.2017 auf den Seiten 125 – 127 veröffentlicht.
Dieser Hinweis erfolgt unter Bezugnahme auf § 24 Abs. 3 GkG NRW (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit).
Tecklenburg, 28.04.2017
Stadt Tecklenburg
Der Bürgermeister
Stefan Streit