Die Stadtverwaltung Tecklenburg weist darauf hin, dass alle Paare, die im Laufe des Jahres 2015 das 50-jährige (goldene), das 60-jährige (diamantene), das 65-jährige (eiserne) Ehejubiläum oder die nach 70 Ehejahren anstehende Gnadenhochzeit feiern und deren Ehe n i c h t im Standesamt Tecklenburg geschlossen worden ist, sich möglichst bald im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg, Zum Kahlen Berg 2, Zimmer 215a, melden sollten, um dem Bürgermeister der Stadt Tecklenburg und je nach Jubiläum anderen beteiligten Behörden (Kreis Steinfurt, Land NRW oder dem Bundespräsidenten) die Gelegenheit zu geben, den Eheleuten Glückwünsche zu überbringen.
Alle Ehepaare werden gebeten, als Nachweis der Eheschließung ihre Heiratsurkunde mitzubringen.
Rückfragen zu allen Ehejubiläen aber auch zu Altersjubiläen, beantwortet das Bürgerbüro Tecklenburg, Frau Loj, unter der Rufnummer 05482-7345.