Nr. 42/2015 Denkmalförderprogramm 2015

Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen

Das Land NRW hat auf Antrag des Bürgermeisters der Stadt Tecklenburg Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen bewilligt. Insgesamt stehen 4.000,- Euro für Maßnahmen – die in dem Zeitraum 01.09.2015 bis 31.12.2015 fallen – zur Verfügung. Ein Zuschuss kann schriftlich bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Tecklenburg, Herr Käller, Zum Kahlen Berg 2, 49545 Tecklenburg beantragt werden.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Käller unter 05482/73-39 oder m.kaeller@tecklenburg.de gerne zur Verfügung.