Schöffen-Wahl

Schöffen-Wahl

Sozialkompetenz und Menschenkenntnis sind Voraussetzung

2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028. Für Tecklenburg werden 3 Personen für das Schöffenamt (1 beim Amtsgericht Tecklenburg und 2 beim Landgericht Münster) und zusätzlich eine Person für das Jugendschöffenamt beim Jugendschöffengericht Ibbenbüren benötigt.

Schöffen und Schöffinnen sind bei der Urteilsfindung in Strafsachen den Berufsrichtern und -richterinnen weitgehend gleichgestellt, für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit aus Berufs- und Laienrichtern notwendig.

Das heißt, auch die Schöffen und Schöffinnen haben bei Gericht eine hohe Verantwortung. Gesucht werden Bewerber und Bewerberinnen, die über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen und sich bewusst sind, dass sie unabhängig und unvoreingenommen urteilen müssen. Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt müssen am Stichtag 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, in Tecklenburg wohnen und deutsche Staatsbürger mit ausreichenden Sprachkenntnissen sein.

Wer bereits hauptamtlich für die Justiz tätig ist oder ein religiöses Amt innehat, soll nicht zum Schöffen gewählt werden. Ausgeschlossen vom Schöffenamt sind außerdem Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft.

Wer Interesse am Schöffenamt hat, kann sich bis 20. März schriftlich bei der Stadt Tecklenburg bewerben, das entsprechende Bewerbungsformular gibt es als Download auf der Homepage der Stadt Tecklenburg unter www.tecklenburg.de. Weitere Informationen zum Thema gibt Susanne Tobergte, Tel. 0 54 82 / 70 39 17, von der Stadt Tecklenburg.